Bundesrat gibt Zustimmung für neues Jugendschutzgesetz

21.06.2002

Nach dem Bundestag in der letzten Woche hat jetzt auch der Bundesrat die Zustimmung für das umstrittene Jugendschutzgesetz erteilt. Damit werden die ohnehin im europäischen Vergleich sehr strengen Jugendschutzbestimmungen in Deutschland nochmals verschärft. In Kraft treten wird das Gesetz nach Unterzeichnung des neuen Ländermedienstaatsvertrags durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Da dieser Zeitpunkt noch nicht genau voraussehbar ist, gibt es entsprechend noch keinen konkreten Termin, ab dem die neuen Regelungen wirksam werden.

Die Bundesprüfstelle kann zukünftig auch ohne Antrag tätig werden. Inwieweit damit auch eine schnellere Indizierung erfolgt, wird aber vermutlich erst die Praxis zeigen. Zukünftig wird ein Teil der Liste indizierter Medien nicht mehr veröffentlicht werden. Wie bei der Bundesprüfstelle in Bonn zu erfahren war, soll dies aber nur auf Online-Medien zutreffen, die indiziert werden und die Indizierung von Trägermedien wie Videos und DVDs auch weiterhin bekannt gegeben werden. Auch ohne Indizierung können Medien mit den gleichen Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden, die "den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen". Die Entscheidung hierüber obliegt nicht der BPJM, sondern liegt in der Hand der Strafverfolgungsbehörden.

Der Unionsmehrheit im Bundesrat geht das jetzt beschlossene Gesetz allerdings noch nicht weit genug: Gerade von der CSU wird weiterhin ein altersunabhängiges Vermiet- und Verleihverbot schwer jugendgefährdender Bildträger sowie das Verbot von Videoverleihautomaten gefordert. Die wenigen Lockerungen, die das neue Gesetz beinhaltet, gehen der Union in die falsche Richtung: So auch die jetzt gegebene Möglichkeit, dass Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten einen erst ab 12 Jahren freigegebenen Film im Kino sehen können. Dies sieht die Union nicht als Stärkung der Elternrechte an, sondern genau als das Gegenteil: "Eltern könnten sich nicht in allen Fällen vorab so umfassend informieren, welche Wirkung Filme auf ihre Kinder haben. Insofern dürften die Erziehungsleistungen der Eltern durch gesetzliche Regelungen nicht konterkariert werden." heißt es hierzu in einem Beschluss des Bundesrats.

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