DVD-Player-Codefree-Umbauten weiterhin erlaubt

08.08.2003 (ks)

Im Zusammenhang mit dem neuen Urheberrechtsgesetz hat es in der letzten Zeit einige Unklarheiten gegeben, inweit es auch zukünftig erlaubt sein wird, DVD-Player so zu modifizieren, dass Sie auch DVDs mit Regionalcodes abspielen können, die nicht mit dem Regionalcode des DVD-Players übereinstimmen. Eine Anfrage von AREA DVD an das Bundesministerium der Justiz ergab jetzt Klarheit: Auch zukünftig werden DVD-Player-Umbauten erlaubt sein. Der Pressesprecher des Bundesjustizministeriums, Ulf Gerder, beantwortete eine Anfrage zu diesem Thema wie folgt:

"Ist in einem DVD-Laufwerk ein Regionalcode installiert, der nur das Abspielen von mit einem entsprechenden Code versehenen DVDs erlaubt, kann es sich dabei um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln, deren Umgehung grundsätzlich verboten ist. Die Bundesregierung hat in der Begründung ihres Gesetzentwurfes aber ausdrücklich festgestellt, dass Schutzmechanismen, die ausschließlich zum Zwecke der Marktzugangsbeschränkung und eben nicht - wie vom Gesetz gefordert - zum Schutz von Werken dienen, nicht dem Verbot der §§ 95a ff. UrhG unterfallen."

Es muss betont werden, dass nach Inkrafttreten des neuen Urheberrechts sehr wohl Entfernungen des Macrovision-Kopierschutzes verboten sein werden. Dieser ist im DVD-Player eingebaut und erzeugt den Macrovision-Störimpuls, soweit auf der DVD ein entsprechendes Bit vorhanden ist, welches nach Zahlung einer Lizenzgebühr an Macrovision vom DVD-Anbieter aktiviert werden darf. Besonders ausgefeilte Codefree-Umbauten modifizieren die Firmware so, dass der Macrovision-Störimpuls nicht mehr aktiv werden kann. Da es sich hierbei um die Umgehung einer Kopierschutzmaßnahme handelt, werden solche Umbauten zukünftig von den Firmen, die in Deutschland entsprechende Codefree-Umbauten anbieten, mit Sicherheit nicht mehr vorgenommen werden, sondern lediglich solche, die sich auf eine Umgehung des Regionalcodes beschränken und damit auch zukünftig erlaubt sein werden.

Die Klarstellung des Justizministeriums dürfte über das Thema der DVD-Codefree-Umbauten hinaus auch in anderen Sachgebieten dafür sorgen, dass die Rechte des Verbrauchers nicht den wirtschaftlichen Interessen einzelner Firmen untergeordnet werden. Bei Computerspielen gibt es schließlich ähnliche Mechanismen zur Abgrenzung verschiedener Märkte, die ähnlich wie der DVD-Regionalcode arbeiten. Insofern diese "Modchips" nicht auch das Abspielen von illegalen Raubkopien ermöglichen, dürfte ein System, welches lediglich die Möglichkeit eröffnet, legal erworbene Spiele aus anderen Ländern auf hierzulande verkauften Spielekonsolen abzuspielen, auch vom Schutzbereich des neuen Urheberrechts ausgenommen worden sein.

Das Grundgesetz bietet dem Bürger das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Während dies in der Vergangenheit vor allem ein Schutzrecht gegenüber dem Staat gewesen ist, muss man in den letzten Jahren zunehmend beobachten, wie in einzelnen Wirtschaftsbereichen Mechanismen verwendet werden, die Märkte voneinander abschotten und damit die Informationsfreiheit des Bürgers einschränken. Sei es nun, dass man eine DVD aus einem fernen Land nicht anschauen kann, die es hierzulande nicht gibt, ein Computerspiel aus den USA nicht benutzen kann, obwohl es technisch hochwertiger als die hierzulande verkaufte Version ist, oder einfach nur, dass man im angeblich vereinten Europa nicht einmal Deutschland Radio- und TV-Programme aus den Nachbarländern empfangen kann, weil es hier wirtschaftliche Interessen gibt, die dafür sorgen, dass diese meist nur verschlüsselt ausgestrahlt werden. Solche Mechanismen schränken die Wahlfreiheit des Bürgers ein, aus welchen Quellen Sie sich informieren und konsumieren möchten und lähmen zugleich den technischen Fortschritt. Schließlich waren diejenigen, die ihre DVD-Player umgebaut haben, auch die diejenigen die das Thema DVD in Deutschland überhaupt erst populär gemacht haben und dadurch unter anderem dafür gesorgt haben, dass die DVD inzwischen für viele Firmen ein Millionengeschäft geworden ist.